Allgemeine Geschäftsbedingungen der German Golftours UG

Alle Reisen auf gerrmangolftours.de, sofern nicht anders ausgeschrieben, werden von der XY GmbH durchgeführt. Es gelten entsprechend die XY GmbH.

 

ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN

 

  1. Reisevertragsabschluss / Verbindliche Anmeldung

 

1.1. Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Pauschalreise­vertrags verbindlich an – die Anmeldung erfolgt aufgrund der im aktuellen Katalog oder online im Inter­net genannten Leistungsbeschreibungen und Preise. Die Anmeldung kann schriftlich, per Mail, per App, telefonisch oder mittels elektronischer Medien erfolgen. Der Reisevertrag kommt durch unsere Annahme des Angebotes zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Nach Vertragsschluss wird dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende schriftliche elektronische oder postalische Rei­sebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung ohne Veränderung aufzubewahren und zu speichern, dass diese ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist) durch den Reiseveranstalter zugesandt.

 

1.2. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilneh­mer, für deren Vertragspflichten der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung über­nommen hat. Bei Gruppenbuchungen (z.B. Abireisen) ab 10 Personen werden in der Regel individuelle Anmeldungen eingeholt, so dass jeder Teilnehmer für seine Verpflichtungen selbst einsteht.

 

1.3. Das Mindestalter für die Teilnahme an den Reisen der XY GmbH beträgt ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten 16 Jahre. Für Reiseteilnehmer, die bei der Buchung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsbe­rechtigten erforderlich.

 

1.4. Weicht die Reisebestätigung vom Reiseveranstalter vom Inhalt der vom Kunden gesendeten Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der XY GmbH vor, an das wir uns 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden halten, und dass der Kunde innerhalb der Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (anteilige oder vollständige Zahlung des Reisepreises) annehmen kann. Der Vertrag kommt damit auf Grundlage des neuen Angebots zustande, sofern der Reiseveranstalter auf die Änderungen hingewiesen hat und die vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt wurden.

 

1.5. Vorvertragliche Informationen des Pauschalreiseveranstalters über wesentliche Reiseleistungen, sämtliche Kosten, Mindestteilnehmerzahl und Stornobedingungen (lt. Art. 250 §3, Nr. 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Vertrages, sofern dies vorab ausdrücklich und schriftlich zwischen beiden Parteien vereinbart wurde.

 

  1. Zahlung des Reisepreises

 

2.1. Innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsschei­nes (gemäß §651 k BGB) ist eine Anzahlung auf den Reisepreis in Höhe von 25% (Normalpreis), mindes­tens € 26, höchstens jedoch € 256 pro Reiseteilnehmer (Ausnahme bei Flugvermittlungen, siehe 2.2.) zu leisten. Der Satz von 25% ist auf die besondere Pauschalreiseform der Abi- und Jugendreisen zurückzu­führen. Das intensive Betreuungskonzept führt zu erheblichen Vorlaufkosten für die qualifizierte Auswahl und Ausbildung der Teamer. Zur Sicherung gewährter Frühbucherrabatte werden vom Reiseveranstalter gegenüber dem Leistungsträger Anzahlungen getätigt, die mitunter die Höhe der vom Kunden geleisteten Anzahlung übersteigen.

 

2.2. Über die Eigenveranstaltung hinaus bietet „German Golftours“ seinen Kunden den Service, Linienflüge passend zum Landarrangement als Beförderung zum Reiseziel zu buchen. Im Falle einer solchen Vermitt­lungsleistung gelten die AGB der jeweiligen Fluggesellschaft, welche vor Buchung an den Hauptbucher kommuniziert werden. In den meisten Fällen verlangen die Fluggesellschaften den kompletten Flugpreis unmittelbar bei Flugbuchung. „German Golftours“ tritt hierbei in Vorleistung und berechnet jenen Flugpreis zusammen mit der Anzahlung des Landarrangements.

 

2.3. Die Prämien sonstiger freiwilligen Vermittlungsleistungen (z.B. Reiseversicherungen, etc.) durch „German Golftours“ werden mit der Anzahlung fällig. Eventuelle Bearbeitungs- und Änderungsgebühren sind sofort fällig.

 

2.4. Der Rest der Zahlung ist bis spätestens vier Wochen vor Reiseantritt fällig, mit Ausnahme von Städ­tereisen mit weniger als 4 Übernachtungen, bei denen die Frist für die Restzahlung zwei Wochen vor Reiseantritt beträgt. Die Anzahlung wird auf den Restbetrag angerechnet. Sollte der Reisepreis nicht rechtzeitig gezahlt werden, obwohl der Reiseveranstalter die Leistung liefern kann und den gesetzlichen Informationspflichten nachgekommen ist, so bitten wir um Verständnis, dass wir die so notwendig wer­denden Mahnungen mit einer Pauschalgebühr von € 2,50 pro Mahnung in Rechnung stellen. Der Eingang der Zahlung ist für die Frist maßgebend. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag oder der Reisepreis bis drei Tage vor Reiseantritt auch nach Zahlungsverzug nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechti­gender Reisemangel vor.

 

2.5. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden ca. sieben (7) Tage vor Reisebeginn vom Reisebüro / Reise­veranstalter zugesandt oder ausgehändigt, frühestens jedoch nach vollständiger Begleichung des Rechnungsbetrages. Die Reiseunterlagen werden elektronisch per Mail versendet. Gegen eine Gebühr von € 10 können die Unterlagen auf Anfrage auch per Post versendet werden.

 

2.6. Für den Fall der Insolvenz ist sichergestellt, dass den Kunden diejenigen Leistungen ersetzt wer­den, wegen derer keine Gegenleistung erfolgte. Durch Erhalt des Sicherungsscheins wird im Falle der Insolvenz ein unmittelbarer Anspruch gegen die Insolvenzversicherung der XY GmbH begründet.

 

2.7. Für die Unterbringung in Apartments, Bungalows, Zelten und Hotelzimmern kann eine Kaution durch den Leistungsträger fällig werden, die bei Auszug im Falle ordnungsgemäßer Rückgabe zurückerstattet wird. In einigen Destinationen wird vor Ort eine geringe Kurtaxe verlangt, die ebenfalls direkt an den Leistungsträger zu entrichten ist. Sollte dies der Fall sein, so ist dies im Preisteil vermerkt.

 

  1. Leistungen

 

3.1. Unsere Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen und den allgemeinen Hinweisen der jeweiligen Reisebeschreibung bezugnehmend auf Katalog und Website, sowie aus den dies betreffen­den Angaben der Reisebestätigung. Mündliche Nebenabreden (z.B. Vereinbarungen, Wünsche), die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die XY GmbH.

 

3.2. Gepäck wird im normalen Umfang befördert. Dies bedeutet pro Person maximal einen (1) Koffer und ein (1) Handgepäckstück. Gepäck und sonstige mitgebrachte Sachen sind beim Ein-, Um- und Aussteigen vom Reisenden selbst zu beaufsichtigen. Die maximalen Gepäckmaße für Busreisen sind 80x40x40 cm. Hartschalenkoffer können nicht befördert werden. Bei Flugreisen gelten die Gepäckbestimmungen der jeweiligen Airline.

 

3.3. Die Durchführung der von der XY GmbH oder durch die vor Ort vertretenen Dienst­leistungsbetriebe angebotenen Ausflüge kann nur unter dem Vorbehalt erfolgen, dass eine Mindestteil­nehmerzahl von 20 Personen erreicht wird.

 

3.4. Die im Rahmen der durch Reisen der XY GmbH im Auftrag des Reiseteilnehmers vermittelten, vertragsfremden Leistungen sind nicht Bestandteil des Reisevertrages. Die XY GmbH haftet daher nicht für die Durchführung dieser Leistungen selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in Fällen nach den Bedingungen des vermittelten Unternehmens, die dem Reisenden übermit­telt werden. Erbringen wir als Reiseveranstalter Fremdleistungen, soweit wir in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweisen, haften wir nicht für Durchführung dieser Fremdleistungen.

 

  1. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen

 

4.1. Der Veranstalter kann bis zum 28. Tag vor Reiseantritt vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von grundsätzlich 20 Personen bei Sommerreisen und von 6 Personen bei Fern- und Spezialreisen nicht erreicht wird. Für Städtereisen mit weniger als 4 Übernachtungen kann der Veranstalter bis zum 14. Tag vor Reiseabtritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von grundsätzlich 20 Personen nicht erreicht wird. Ist eine andere Mindestteilnehmerzahl erforderlich, so ist dies in den jeweiligen Reisebeschreibungen angegeben.

 

4.2. Wird die Reise in Folge – bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer – unvermeidbarer, außerge­wöhnlicher Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl die XY GmbH als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz.

 

4.3. Der Veranstalter ist berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten In­halt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig und die nicht von der XY GmbH herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen und Abweichungen nicht er­heblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

 

4.4. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über eine zulässige Reiseabsage oder eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten und auf einem dauerhaften Datenträger eindeutig, verständlich und auf die Änderungen hinweisend zu informie­ren.

 

4.5. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungs­kosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Fluggebühren oder aufgrund einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen oder die Wechselkursschwan­kung pro Kopf bzw. Sitzplatz auf den Reisepreise auswirkt, wenn zwischen dem Eingang der Reisebestäti­gung/Rechnung und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 20 Tage liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Gast unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhö­hungen danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 8% des Reisepreises oder bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch den Reiseveranstalter, die Teilnahme an einer gleich­wertigen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise aus seinem Angebot ohne Mehrpreis für den Kunden anzubieten. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach Erhalt der Änderungsmitteilung der XY GmbH gegenüber geltend zu machen. Hierzu wird die schriftliche Form empfohlen.

 

4.6. Der Veranstalter behält sich vor, alternativ zu Fährüberfahrten auch Tunnel als Transportweg zu nut­zen.

 

4.7. Der Veranstalter behält sich vor bis zum fünften Tag vor Abreise den Abfahrtsort für Busreisen zu ändern, sofern nicht mindestens 15 Teilnehmer für eine Reise ab diesem Abreiseort zustande kommen. Die Änderung des Abfahrtsortes findet unter der Berücksichtigung der Interessen beider Parteien statt, sofern sie für den Reisenden zumutbar erscheint. Um Abfahrtsortänderungen zu vermeiden kann der Veranstalter die Teilnehmer alternativ zu einem anderen Abfahrtsort per Zubringer befördern. Dies kann mit Hilfe von Bus oder Bahn geschehen.

 

  1. Rücktritt und Umbuchung des Kunden

 

5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Pauschalreise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegen­über dem Reiseveranstalter formlos zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt aus Beweis­sicherungsgründen schriftlich zu erklären.

 

5.2. Im Falle des Rücktritts darf der Veranstalter eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich bei den Reisen nachfolgenden Prozentsätzen pro Person vom Reisepreis berechnet. Maßgebend für den Rei­serücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Reiserücktrittserklärung beim Veranstalter. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

 

– Rücktritt bis neun Monate vor Reisebeginn: pauschal 25 €

 

– Rücktritt bis 45 Tage vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises

 

– Rücktritt von 44 bis 34 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises

 

– Rücktritt von 33 bis 21 Tage vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises

 

– Rücktritt 20 Tage vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises

 

– Rücktritt am Abreisetag oder später: 90% des Reisepreises

 

Bei Stornierung von Flugreisen gelten gesonderte Stornobedingungen der Fluggesellschaften. Häufig sind hier nahezu 100% des Flugpreises fällig, unabhängig vom Zeitpunkt des Reiserücktritts. Sollen gebuchte Extraleistungen storniert werden, werden pauschal pro stornierte Extraleistung € 3 berechnet.

 

5.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass die­sem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die von ihm geforderte Pauschale.

 

5.4. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt die Reise nicht an, so kann der Veranstalter als Ent­schädigung statt der vorgenannten Pauschale auch den Reisepreis unter Abzug des Wertes der ersparten Aufwendungen und anderweitiger Verwendungen der Reiseleistungen verlangen. Der Kunde hat die Mög­lichkeit, eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungs­kosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen, worauf auch bei Abschluss des Reisevertrages schriftlich hingewiesen wird. Die XY GmbH behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter ver­pflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

 

5.5. Bei Stornierung oder Nichtantritt der Reise erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz.

 

5.6. Der Veranstalter ist berechtigt, den durch den Rücktritt des Kunden freiwerdenden Reiseplatz ander­weitig zu besetzen.

 

5.7. Umbuchung Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Um­buchung) besteht nicht. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl wird nach5.2. berechnet. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter ein Umbuchungsent­gelt pro Kunden erheben. Dieses beträgt:

 

  1. a) bei Flugpauschalreisen oder Flugvermittlung mit Linienfluggesellschaften, sofern überhaupt möglich, unter Zugrundelegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Zusätz­lich zu diesen Umbuchungs-/Stornogebühren der Fluggesellschaft wird hier eine pauschale Bearbei­tungsgebühr von 25 € durch den Veranstalter erhoben. Bei Flugpauschalreisen oder Flugvermittlung mit Bedarfsluftverkehrsgesellschaften (Charter) beträgt diese bis 45 Tage vor Reiseantritt 50 €

 

  1. b) bei Buspauschalreisen bis 45 Tage vor Reiseantritt 25 €

 

  1. c) Änderungen von 44 Tage vor Reiseantritt bis zum Tage des Reiseantritts sind ausschließlich als Stor­nierung gemäß 5.2 möglich. Umbuchungen von Reisezielen sind nur durch Rücktritt und nachfolgende Neuanmeldung möglich.

 

  1. d) die oben genannten Gebühren zuzüglich der Differenz des neuen erhöhten Reisepreises bzw. abzüglich der Differenz des geringeren Reisepreises, sofern dies nicht bereits durch die Umbuchung der jeweiligen Fluggesellschaft abgedeckt wurde.

 

5.8. Ersatzperson Der Teilnehmer kann sich bis vor Reisebeginn bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Die XY GmbH kann dem Wechsel in der Person der Reisenden widersprechen, wenn durch die Teilnahme der Person Mehrkosten entstehen oder wenn die Person den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder inländische / ausländi­sche gesetzliche Vorschriften einer Teilnahme entgegenstehen. Hierfür werden bei Busreisen 26,- € in Rechnung gestellt. Bereits geleistete Anzahlungen verfallen nicht. Die Namensänderung bei Flugreisen mit vermittelten Flügen erfolgt nach Punkt 5.7. Bei Flugreisen mit vermittelten Flügen gelten gesonderte Stornobedingungen / Staffeln der Fluggesellschaften. In der Regel sind hier 100% des Fluges fällig, unab­hängig vom Reiseantritt des Kunden.

 

  1. Haftung

 

6.1. Die Haftung des Veranstalters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

6.2. Die XY GmbH haftet für eine gewissenhafte Reisevorbereitung, eine sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und ord­nungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

 

  1. Beschränkung der Haftung

 

7.1. Die vertragliche Haftung der XY GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden ent­stehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Haftungs­einschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Überein­kommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu Gunsten der XY GmbH. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden bei deliktischer Haftung die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, beträgt je Reisegast und Reise 4.091,- €. Liegt der Reisepreis über 1.363,66 € pro Person, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Wir empfehlen dringlich, derartige Risiken durch ein Versicherungspaket abzudecken.

 

7.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Skilifte, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden. Ein Schadens­ersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend ge­macht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

 

7.3. Sollte dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zustehen, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (für Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter Leis­tungsträger ist, haftet er nach dem für diese geltenden Bestimmungen. Sollte dem Reiseveranstalter bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zukommen, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des HGB und der Schifffahrtsgesetze.

 

  1. Haftungsausschluss

 

8.1. Die Reiseleiter können eine Beaufsichtigung des Kunden-Gepäcks nicht immer gewährleisten. Für Gepäckverlust können wir daher nicht haften. Keine Haftung besteht auch bei Einbruch, Diebstahl und grober Fahrlässigkeit. Wir empfehlen daher dringlich den Abschluss einer Reisegepäck- und Reiseun­fallversicherung. Der Teilnehmer haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.

 

8.2. Die RMB Travel und Events GmbH haftet nach §651j BGB nicht für Reisebeeinträchtigungen, die auf höhere Gewalt (Erdbeben, Terrorismus, Unwetter, Überflutungen, Unfälle, etc.) oder veranstalter- und leistungsfremde Streiks zurückzuführen sind.

 

  1. Vertragsobliegenheiten und Hinweise

 

9.1. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, hat der Kunde nur dann die gesetzlichen Gewährleis­tungsrechte der Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadenersat­zes, wenn der Kunde es nicht schuldhaft unterlässt, einen aufgetretenen Mangel während der Reise dem Veranstalter anzuzeigen.

 

9.2. Bei einem Mangel darf der Kunde nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumt. Einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder die sofor­tige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist.

 

9.3. Eine Mängelanzeige nimmt die Reiseleitung vor Ort entgegen. Sollte der Kunde die Reiseleitung wider Erwarten nicht erreichen können, oder sollte eine Reiseleitung nicht Bestandteil des Reisevertrags sein, so sollte der Kunde sich direkt an den Reiseveranstalter: XY GmbH, 20099 Hamburg wenden.

 

9.4. Eine Anzeige lediglich gegenüber der örtlichen Agentur genügt diesen Anforderungen nicht.

 

9.5. Gewährleistungsansprüche hat der Kunde nach dem Gesetz innerhalb von zwei Jahren nach dem vertraglichen Reiseende am Sitz vom Reiseveranstalter: XYGmbH, Spaldingstr. 218, 20097 Hamburg, geltend zu machen. Eine Anmeldung der Ansprüche beim örtlichen Reisebüro des Kun­den genügt nicht. Ansprüche aus dem Reisevertrag können nur durch den Reisenden selbst geltend ge­macht werden. Eine Abtretung dieser Ansprüche ist unzulässig. Der Kunde muss Ansprüche aus dem Reisevertrag innerhalb von zwei Jahren nach dem vereinbarten Datum der Reiserückkehr beim Reisever­anstalter geltend machen. Nach Ablauf der Frist kann der Vertragspartner (Kunde) Ansprüche geltend ma­chen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche gegen den Reiseveranstalter verjähren nach zwei (2) Jahren. Die Frist der Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise vertragsgemäß endet. Hat der Vertragspartner (Kunde) gegenüber dem Veranstalter fristgemäß seine Ansprüche geltend gemacht, wird die Verjährung bis zum Tage der schriftlichen Zurückweisung durch den Veranstalter gehemmt. Ansprüche aus unerlaubten Handlungen verjähren nach einer Frist von drei (3) Jahren. Die Hemmung endet, wenn ein Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Für Ansprüche aus unerlaubter Handlung gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

9.6.Ausschluss Der Veranstalter erwartet, dass der Teilnehmer die Sitten, Gebräuche und Gesetze der jeweiligen Gastländer respektiert. Sollte der Teilnehmer gegen sie verstoßen, gibt der Teilnehmer dem Veranstalter die Möglichkeit, ihn nach schriftlicher Abmahnung im Wiederholungsfall, ohne Erstattung des Reisepreises, von der weiteren Reise auszuschließen. Bei groben Verstößen (u.A. Straftaten, wie vor­sätzliche Körperverletzung, Androhungen, Diebstahl, Drogenkonsum, übermäßiger Alkoholkonsum, mut­williger Sachbeschädigung usw.) kommt ein sofortiger Ausschluss der Reise in Betracht. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Dasselbe gilt auch, wenn der Kunde das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigen sollte.

 

  1. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

 

10.1. Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Ände­rungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Auf die Erfordernisse für Angehörige eines anderen Staates wird der Veranstalter hinweisen, sofern die Zugehörigkeit der Reisenden zu einem anderen Staat erkennbar ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für Nachteile, die sich aus der Nichtbeachtung obiger Vorschriften ergeben.

 

10.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die je­weilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat.

 

10.3. Ein Reisender, der bei Reiseantritt oder während der Reise nicht über vollständige und ordnungs­gemäße Reisepapiere verfügt, kann von der Reise ausgeschlossen werden. Aufwendungen können in diesem Fall nicht erstattet werden.

 

  1. Wirksamkeit

 

11.1. Mit Erscheinen eines neuen Kataloges, bzw. neuen Webinhalten auf unlimited-reisen.de erlischt automatisch die Wirksamkeit der Bedingungen und der Preise der vorherigen Inhalte.

 

  1. Allgemeines

 

12.1. Der Gerichtsstand bei Forderungen gegenüber XY GmbH ist ausschließlich der Firmensitz.

 

12.2. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßge­bend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Ge­richtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reisever­anstalters maßgebend.

 

12.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbe­dingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.

 

  1. Veranstalter der Reisen

 

13.1. Sollte der Veranstalter der Reisen nicht XY GmbH sein, wird dies in den Leistungen schriftlich namentlich erwähnt.

 

XY GmbH Steindamm 97 D 20099 Hamburg.

 

Geschäftsführer: Graham Carruther

 

Sitz der Gesellschaft ist Hamburg, Handelsregister Hamburg XX Stand 30.09.2021